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System der Erschwerniszonen (-kategorien) Drucken E-Mail
Eine wichtige Grundlage zur gezielten Förderung der Bergbauern ist die Einstufung nach den standortbedingten Bewirtschaftungserschwernissen. Österreich besitzt bereits eine lange Tradition in der Feststellung der bergbäuerlichen Erschwernisverhältnisse. Seit Mitte der 70er Jahre war jeder Bergbauernbetrieb einer der vier Erschwerniskategorien (als Erschwerniszonen bezeichnet) zugeordnet. Das System befindet sich in einer Umstellungsphase und wird in den Jahren 2001-2002 durch den "Neuen Berghöfekataster" abgelöst.

Das Hauptkriterium für die Einstufung eines Bergbauernbetriebes in eine der vier Erschwerniskategorien ist die "Innere Verkehrslage", d.h. die Höhe des Anteils an Erschwernisflächen mit einer Hangneigung von mindestens 25% an der selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes (mit dem Normaltraktor nicht mehr bearbeitbar) bzw. von mindestens 50% (Extremflächen) bei den Betrieben der Erschwerniskategorie 4. Die zusätzlichen Kriterien "Äußere Verkehrslage" (keine LKW-befahrbare Hofzufahrt) und "Niedriger landwirtschaftlicher Hektarsatz" können eine Höherreihung um maximal eine Erschwernisstufe bewirken. [1]

Die Bergbauernbetriebe in Österreich sind jeweils einer der vierErschwerniszonen (-kategorien) zugeordnet:Mit Stand vom Jänner 2000 wiesen die aktuell gehaltenen Zonierungslisten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft (Abteilung II7) eine Gesamtzahl von 98.342 Bergbauernbetriebe auf (im Jahr 1976 waren es noch 122.180 Bergbauernbetriebe gewesen).

  • Erschwerniszone (-kategorie) 1: geringe Erschwernis (Erschwernisflächenanteil bis 40%)
  • Erschwerniszone (-kategorie) 2: mittlere Erschwernis (Erschwernisflächenanteil 40-80%)
  • Erschwerniszone (-kategorie) 3: hohe Erschwernis (Erschwernisflächenanteil mindestens 80%)
  • Erschwerniszone (-kategorie) 4: extreme Erschwernis (Kategorie 3 und mindestens 40% Extremflächen)

Mit Stand vom Jänner 2000 wiesen die aktuell gehaltenen Zonierungslisten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft (Abteilung II7) eine Gesamtzahl von 98.342 Bergbauernbetriebe auf (im Jahr 1976 waren es noch 122.180 Bergbauernbetriebe gewesen).

Einteilung der Bergbauernbetriebe[2] nach Erschwerniskategorien (=EK) undBundesländer (Jänner 2000)

BundeslandEK 1EK 2EK 3Ek 4Summe
Burgenland153749110913
Kärnten2.2792.7955.1801.39311.647
Niederösterreich9.5156.2015.8659921.680
Oberösterreich10.2685.6425.09913321.142
Salzburg1.9802.1602.2688437.251
Steiermark3.8975.5467.84168317.967
Tirol2.7163.0294.9033.06313.711
Vorarlberg6731.2521.4856214.031
Österreich31.48127.37432.6526.83598.342
Anteil in %32,027,833,27,0100,0

Quelle: Bundesministerium für Land- u. Forstwirtschaft, Abt. II7;

[1] Da der Begriff Erschwerniszone keine Abgrenzung nach räumlichen Kriterien, sondern eine einzelbetriebliche Zuordnung der Bergbauernbetriebe nach Erschwernismerkmalen beinhaltet, wird seit dem EU-Beitritt Österreichs - um Missverständnisse zu vermeiden - für den gleichen Tatbestand anstatt des Begriffes "Erschwerniszone" die Terminologie "Erschwerniskategorie" verwendet.

[2] Die amtliche Festlegung des Status "Bergbauernbetrieb" in den Zonierungslisten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, entspricht nicht zur Gänze den Ergebnissen der agrarstatistischen Zählungen durch das Österreichische Statistische Zentralamt. Die agrarstatistischen Zählungen weisen jeweils eine um einige Prozente geringere Zahl von Bergbauernbetrieben auf.

von Gerhard Hovorka

Literatur

Hovorka Gerhard, 1998: Die Kulturlandschaft im Berggebiet in Österreich. Politiken zur Sicherung von Umwelt- und Kulturleistungen und ländliche Entwicklung. Forschungsbericht Nr. 43 der Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Wien

Hovorka Gerhard, 2001: Keine Berglandwirtschaft ohne Ausgleichszahlungen. Evaluierung der Maßnahme Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und Nationale Beihilfe, Forschungsbericht Nr. 47 der Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Wien

 

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