Die EU-Kommission hat für die Mitgliedsstaaten das Erfordernis einer Zwischenevaluierung der wichtigsten Maßnahmen der VO (EG) Nr. 950/97 gemäß den EU-Evaluierungsrichtlinien festgelegt. Darunter fallen auch die Ausgleichsmaßnahmen für Benachteiligte Gebiete. Die EU-Kommission schlägt den Mitgliedsstaaten vor, über die von der EU festgelegten zentralen quantitativen und qualitativen Anforderungen hinaus, im eigenen Interesse eine noch umfangreichere Evaluierung vorzunehmen. In Österreich sind 70% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche gemäß VO (EG) Nr. 950/97 als benachteiligtes Gebiet eingestuft. Die Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten und Nationale Beihilfe hatten im Jahr 1997 ein Förderungsvolumen von 2,9 Mrd. öS, das insgesamt 125.000 Betrieben zugute kam. Für die Bergbauernbetriebe sind diese Maßnahmen neben dem Umweltprogramm die wichtigsten Direktförderungen. Eine Evaluierung dieser Fördermaßnahmen ist daher im Interesse der Förderungsgeber und der Förderungsempfänger. Im Rahmen dieses Projekts wird durch die BA für Bergbauernfragen die Evaluierung der Ausgleichsmaßnahmen für Benachteiligte Gebiete entsprechend den Erfordernissen der EU und den zusätzlichen national definierten Fragestellungen in Kooperation mit der zuständigen Abteilung IIB6 des BMLFUW durchgeführt. Ein wichtiges Ziel liegt auch darin, die Vor- und Nachteile der spezifischen Ausgestaltung der Maßnahmen in Österreich (Staffelung nach Bewirtschaftungserschwernis, Größendegression, Wahrungsregelung) für den internationalen Vergleich in der EU darzustellen. Die BA für Bergbauernfragen hat sich bereits in zahlreichen Studien mit der Analyse und Evaluierung von Berggebiets- und Bergbauernförderung, der Förderung für benachteiligte Gebiete und der Evaluierung von agrar- und regionalpolitischen Maßnahmen/Programmen beschäftigt und kann in diesem Bereich auf eine ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem BMLFUW und anderen Verwaltungseinrichtungen verweisen.
Die EU-Ausgleichszulage und die Nationale Beihilfe werden auf Basis der EU-Richtlinie für die Evaluierung (die EU gibt wesentliche methodische Evaluierungskriterien und Erfolgsindikatoren für die Maßnahmen vor, um für alle Mitgliedsstaaten vergleichbare Ergebnisse zu erhalten) und unter Berücksichtigung der mit dem BMLFUW abzustimmenden erweiterten Fragestel¬lungen anhand quantitativ und qualitativ festgelegter Ziele und Zielindikatoren in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Verwaltungseinheiten dargestellt, analysiert und bewertet. Die Analyse soll die gesamte Maßnahme und prinzipiell das gesamte benachteiligte Gebiet umfassen. Nach Möglichkeit und Sinnhaftigkeit wird nach Berggebiet, sonstiges benachteiligtes Gebiet und Kleines Gebiet sowie nach Betriebstypen differenziert. Dabei sind auch der für Österreich kürzere Anwendungszeitraum (Umstellung auf dieses System erst mit dem EU-Beitritt 1995) in der Analyse zu berücksichtigen und die Grenzen und Schwächen der quantitativen Evaluierung zu diskutieren.
abgeschlossen
BF78/99, Ausgleichsmaßnahmen, Ausgleichszulage, Nationale Beihilfe
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Hovorka, Gerhard: Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (LFA-Gebiete) in Österreich – Abgrenzung, Ausgestaltung und Auswirkungen auf Einkommen, Besiedelung und Umwelt. Beitrag für den Tagungsband der Tagung ‚Die europäische Agrarpolitik und der Naturschutz in den ländlichen Räumen – Österreich, Deutschland und Schweiz‘ vom 30.6.-2.7.2008 in Vilm, Deutschland
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Hovorka, Gerhard: „Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete (Lang- und Kurzfassung). In: Bundesanstalt für Bergbauernfragen und Bundesanstalt für Agrarwirtschaft (2004): Evaluierung von Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaft im Bundesland Salzburg, Salzburg, S. 112-120 (http://www.salzburg.gv.at/pdf_evaluierung_foe-massn_anhang.pdf)
Facts&Features Nr. 22: „Die EU-Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Analyse und Bewertung für den Zeitraum 1995 – 2000“, von Gerhard Hovorka, Wien Dezember 2002, 22 Seiten
HOVORKA, Gerhard: \"Analyse und Bewertung der EU-Ausgleichszulage in Österreich für den Zeitraum 1995-2000\", in: Ländlicher Raum Nr. 4/2002, August 2002
Forschungsbericht Nr. 47: „Keine Berglandwirtschaft ohne Ausgleichszahlungen. Evaluie¬rung der Maßnahme Ausgleichzulage in benachteiligten Gebieten und Nationale Beihilfe“, von Gerhard Hovorka, Wien 2001, 168 Seiten
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